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Bekanntmachung zu B-0459/2023 - förmliche Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf 2

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)« der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0459/2023 in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange förmlich über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf zu informieren.

Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand September 2023), Begründung (Stand September 2023) und dem Untersuchungsrahmen zum Umweltbericht (Stand September 2023) gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt.

Auslage der Unterlagen:

Zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www. rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ bereitgestellt.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit

vom 16. Oktober 2023 bis zum 17. November 2023 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten

  • Montag nach Vereinbarung
  • Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Vereinbarung
  • Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr

bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden. Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Solarenergie. Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Da das Vorhabengebiet planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist, muss über dieses geordnete Verfahren der Planaufstellung Baurecht für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).

Stellungnahmen zum Entwurf können während oben angegebenen Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2) “ der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.


Weitere Informationen zu dieser Bauleitplanung finden Sie unter "Bauleitplanung im Verfahren".

06.10.2023