Bekanntmachung zu B-0450/2023 - frühzeitige Beteiligung PV-FFA Glienicke
Bekanntmachung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Glienicke der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 mit der Vorlagen- Nr. B-0450/2023 beschlossen, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über den Vorentwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Glienicke der Gemeinde zu informieren. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieses Planvorhabens, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gemeindegebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand Juni 2023) und Begründung (Stand Juni 2023) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) erhalten hiermit Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zum Planverfahren einzubringen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Vorentwurf bzw. Untersuchungsrahmen zum Umweltbericht) ist hier als Bestandteil in der Begründung enthalten.
Die genannten Unterlagen sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt.
Auslage der Unterlagen:
Zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf. de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ bereitgestellt. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit
vom 16. Oktober 2023 bis zum 17. November 2023 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
- Montag nach Vereinbarung
- Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch nach Vereinbarung
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr und
- Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden. Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Solarenergie. Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Da das Vorhabengebiet planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist, muss über dieses geordnete Verfahren der Planaufstellung Baurecht für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).
Stellungnahmen zum Entwurf können während oben angegebenen Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2) “ der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.
Weitere Informationen zu dieser Bauleitplanung erhalten Sie unter "Bauleitplanung im Verfahren"