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Bekanntmachung zu B-0438/2023 - Abwägung der Stellungnahmen "Windpark Groß Rietz"

Bekanntmachung zum Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans "Windpark Groß Rietz" im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0438/ 2023 in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz“ im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde vorgenommen und beschlossen.

Zuvor war dieser Beschluss von der Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung am 25. April 2023 zurückgestellt worden, weil die Stellungnahme eines privaten Einwenders versehentlich im Abwägungsprotokoll nicht enthalten war und deswegen eine Beschlussfassung nicht erfolgen konnte.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz“ war am 28.06.2022 in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf beschlossen worden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 iVm. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplans mitsamt den weiteren Unterlagen (Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung sowie der Liste der betroffenen Flurstücke) in der Zeit vom 01.08.2022 bis 02.09.2022 öffentlich ausgelegt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Abwägungsprotokoll vollständig erfasst und einzeln untereinander und gegeneinander abgewogen, das Ergebnis wurde entsprechend protokolliert.

Dabei sind die grundlegenden Planungsinhalte, die in dem Entwurf dargelegt wurden, beibehalten worden. Die Umweltbelange sind geprüft und gewichtet worden. In der Summe konnte festgehalten werden, dass einschließlich der Kompensationsmaßnahmen, die zur Umsetzung verbindlich geregelt worden sind, sowie der festgesetzten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben oder zu befürchten wären.

Rietz-Neuendorf, den 11.07.2023

Oliver Radzio
Bürgermeister


Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.

19.07.2023