Inhalt

Fördermöglichkeiten

Allgemeines

Unternehmen, Körperschaften (z.B. Vereine) und Privatpersonen können, so Förderprogramme bestehen und sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen, Fördermittel beantragen. Insbesondere bei fehlenden Eigenmitteln macht es häufig Sinn, sich im Vorfeld über etwaige Fördermöglichkeiten zu informieren und diese auch zu nutzen.

Um die Übersicht zu behalten und das bestmögliche Ergebnis aus den begrenzten finanziellen Möglichkeiten zu machen, arbeitet die Gemeinde Rietz-Neuendorf deshalb seit mehreren Jahren erfolgreich mit der lokalen Aktionsgruppe Oderland e.V. (LAG Oderland) zusammen.

Durch die Nutzung unterschiedlicher Fördermöglichkeiten konnte die Gemeinde Rietz-Neuendorf in den vergangenen Jahren unter Anderem in den Bereichen Breitbandausbau, Wegebau und Kitaumbau von Fördergeldern profitieren. 



Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Oderland e.V.

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Der Verein kümmert sich mit einem professionellen Management um Fördermöglichkeiten für Ihre Projektideen, Vernetzungsinitiativen und Investitionen. Das LEADER Gebiet umfasst jeweils zwei Drittel der östlichen Teile der Landkreise Oder-Spree und Märkisch Oderland.

Ihre Ansprechpartnerin für LEADER und ggf. auch andere Fördermittel wie GRW Gewerbe sind Jeannette Gruner: 033615660174, j.gruner@lag-oderland.de und Peter Müller von der OWF GmbH www.owf-ostbrandenburg.de Die Beratungen sind für Sie kostenfrei.

Beratung und Fördermittel können Kommunen, Vereine, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen/ Gewerbe und auch Privatpersonen erhalten.




EU Förderperiode LEADER von 2015 bis Juni 2023

  • 14 Wettbewerbsrunden hat die LAG durchgeführt
  • über 450 Projekte wurden entwickelt und bei der LAG Oderland eingereicht, die vom Vorstand bewertet wurden
  • 228 Projekte sind gefördert mit 50 Mio. EURO Fördermittel
  • davon 31 Projekte über Bundes- und Landesmittel (GAK) mit 9 Mio. EURO
  • die letzten LEADER-Projekte wurden im Juni 2023 bewilligt!


Die neue Förderperiode haben wir mit unserem ersten Wettbewerbsaufruf am 2.7.2023 gestartet.
Der LAG Oderland stehen bis 30.06.2027 rund 18 Mio. EURO Fördermittel zur Verfügung.


Förderprogramme (Auszug)

Bildungsspender

Neue LEADER-Förderrichtlinie

Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden LEADER-Richtlinie unterstützt das Land die bestätigten 14 LEADER-Regionen in Brandenburg im Zeitraum der neuen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 mit insgesamt 215 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für das Agrar- und Umweltministerium ein herausragendes Anliegen in der Politik für die ländlichen Regionen.

Die Bandbreite möglicher Vorhaben ist breit gefächert und kann sich von den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Mobilität über Bildung, Kultur, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bis zu Gesundheit und Daseinsvorsorge erstrecken. Gefördert werden können insbesondere investive Maßnahmen, die Erstellung von Konzepten und Studien, Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen. Allen geförderten Ideen und angestoßenen Projekten ist jedoch eins gemeinsam: Sie entwickeln den ländlichen Raum Brandenburgs als Lebens- und Wirtschaftsraum weiter und unterstützen beispielsweise Menschen, die den Mut zur beruflichen Selbstständigkeit haben oder mit ihrem ehrenamtlichen Engagement das Vereinsleben gestalten. Die Projekte können von Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Stiftungen oder Kommunen eingereicht werden.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist der wegweisende Baustein zur Stärkung ländlicher Räume. LEADER ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln und vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Das Gebiet der LEADER-Regionen umfasst rund 27.870 Quadratkilometer und ist Heimat von fast 1,4 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburgern (54 Prozent der Gesamtbevölkerung Brandenburgs). Damit wird die ländliche Entwicklung nach dem LEADER-Ansatz auf rund 95 Prozent der Fläche Brandenburgs umgesetzt.

Unter den sieben Merkmalen, die LEADER als Methode von alleinigen Förderprogrammen unterscheidet, ist die Beteiligung der Bevölkerung vor Ort im Sinne des Bottom-up-Ansatzes die bekannteste. Regionale Entwicklungsstrategien, in denen Ziele und Handlungsfelder für die Entwicklung der jeweiligen Region definiert werden, die stetige Begleitung durch ein Regionalmanagement sowie die Planung und Finanzierung von Vorhaben sind neben der umfassenden Beteiligung der Akteurinnen und Akteure in den Regionen weitere Elemente bei der Umsetzung von LEADER.

Die Methode kommt an und ist in Brandenburg stark nachgefragt: Seit dem Jahr 2014 wurden für über 2.200 Vorhaben Fördermittel in Höhe von rund 428,4 Millionen Euro, darunter rund 362 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER zur Verfügung gestellt. Damit wurden in den ländlichen Räumen Brandenburgs Investitionen von insgesamt mehr als 700 Millionen Euro ausgelöst.

Regionale Akteurinnen und Akteure identifizieren die Herausforderungen und Bedarfe vor Ort und entscheiden selbst über die Umsetzung konkreter Vorhaben. Durch die Auswahl der Vorhaben über die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) werden regionale Anforderungen und Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie als das zentrale Instrument der ländlichen Entwicklung in Brandenburg berücksichtigt. Die Regionalen Entwicklungsstrategien, die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wurden, bilden das Fundament für die Entwicklung des ländlichen Raumes der nächsten Jahre. Darin haben die Regionen räumliche und inhaltliche Entwicklungsschwerpunkte identifiziert, um den kommenden Aufgaben der nächsten Jahre gewachsen zu sein. Darunter sind Themen wie Digitalisierung, nachhaltige Daseinsvorsorge und die Bewahrung von Brandenburger Natur- und Kulturgütern sowie der sorgsame Umgang mit Ressourcen und die Bewältigung der Anforderungen der Klimakrise.

Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region gemäß den Regularien in der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegt. Anträge können online gestellt werden.


Quelle: Neue LEADER-Förderrichtlinie ab 1. Juli | MLUK (brandenburg.de) / Stand 05. Juli 2023

Bewegungskampagne: »Dein Verein: Sport, nur besser.«

AB IN DEN SPORTVEREIN!

150.000 (ja: einhundertfünfzig-tausend) Sportvereinsschecks stehen hier für ganz Deutschland bereit.

Wenn du schnell bist und noch keinem Sportverein angehörst, kannst du dir hier einen Sportvereinsscheck im Wert von 40€ für den Mitgliedsbeitrag sichern.

Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Damit möglichst viele Menschen das Angebot nutzen können, ist die Anzahl pro Person auf einen Sportvereinsscheck begrenzt.


So geht’s:

  • Formular ausfüllen und per E-Mail den Link zu einem Sportvereinsscheck erhalten.
  • Den Sportvereinsscheck digital oder ausgedruckt beim Sportverein einlösen.
  • Dann ab damit zum Verein deiner Wahl. (Lass dir dabei nicht zu viel Zeit – dein Sportvereinsscheck muss nach vier Wochen beim Verein eingereicht werden).
  • Letzte Möglichkeit, einen Sportvereinsscheck einzulösen ist der 31. Oktober 2023.

Los geht’s!


Quelle: Startseite - DOSB (sportnurbesser.de) / Stand 26. Juni 2023

Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden.

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:


- MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
- ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.


Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 08.05.2023

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

Die Staatskanzlei ruft über die ILB vom 20.02.2023 bis 19.03.2023 wieder zum Einreichen von Anträgen für investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des ländlichen Raumes auf. Diese Mittel sind für das ganze Land Brandenburg auf 5 Mio. Euro begrenzt.

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Weitere Information dazu erhalten Sie auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Kleinkaliber-Schützenverein Groß Rietz e.V.

DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mikroförderprogramm

EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.

DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Ihre Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Sie haben eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für Ihre Initiative zu gewinnen? Sie wollen endlich diese Fortbildung machen und Ihre Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu brauchen Sie nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.


WEN WIR FÖRDERN

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Hier könnt Ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.

WANN WIR FÖRDERN

Bewerbungen sind ab Mitte Februar fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.

WAS WIR FÖRDERN

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit Ihrem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.

1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!

Sie wollen Ihren Verein fit machen für eine digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern, sich vernetzen oder in Ihr Knowhow investieren? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – bei uns können Sie die Sachkosten dafür beantragen.

2. Ehrenamtliche gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle

Ob Sie über Mitmachmöglichkeiten in Ihrem Verein informieren, Ihre Webseite auf Vordermann bringen oder eine Schnupper-Aktion durchführen möchten – Hauptsache es begeistert Menschen, sich bei Ihnen zu engagieren. Besonders gut: Sie haben eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Aber auch die bereits Engagierten sollen nicht aus dem Blick geraten: Eine Qualifizierung, neue Möglichkeiten sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder einfach ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön: Sie wissen am besten, was Ihre Engagierten brauchen, um weiter dabeizubleiben.

3. Ehrenamtliche ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen

Sie wollten schon immer mal zeigen, was ehrenamtliches Engagement bei Ihnen vor Ort alles bringt? Oder Danke sagen, bei denen, die sich engagieren? Wir unterstützen Sie dabei, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen: In der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für Ihre langjährig aktiven Engagierten lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen. Sie haben die besten Ideen, wie man zeigen kann, was Engagement wert ist.

Das sind nur einige Beispiele, wie sich die Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern lassen und die wir mit dem Mikroförderprogramm der DSEE unterstützen wollen. Sie haben noch weitere Ideen? Immer her damit.

WIE WIR FÖRDERN

Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es Ihnen so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier finden Sie unser Erklärvideo, das Sie Schritt für Schritt durch das Fördersystem führt. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen Ihnen gerne.

Das Antragsformular mit den Fragen, die Sie im Rahmen der Antragstellung beantworten müssen, und Beispiel-Antworten können Sie hier vorab einsehen: PDF.

ELER-Ausstellung

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Instrument zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume in der Europäischen Union (EU) für die Förderperiode der Jahre von 2014 bis 2022. Der ELER fasst die bis zum Jahr 2006 in unterschiedlichen Fonds und Programmen organisierten Förderungen für den ländlichen Raum zusammen. Dies gilt auch für die ehemalige Gemeinschaftsinitiative LEADER.

Da auch in der Gemeinde Rietz-Neuendorf in den leetzten Jahren mit Hilfe von ELER-Förderungen erfolgreiche Projekte durchgeführt werden konnten (z.B. die Verbindungsstraße zwischen Pfaffendorf und Sauen), freut es uns umso mehr, dass wir im Zeitraum vom 30. August 2022 bis zum 16. September 2022 im Foyer des Rathauses die Wanderausstellung 

„Zuhause in Brandenburg – der ELER verbindet Land und Leute"

zu Gast haben dürfen.

Diese Ausstellung kann gerne zu den Sprechzeiten besucht werden.

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

"Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung"

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.


Link zum Förderprogramm


Fördernehmer Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderthemen Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt)
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ergänzenden Hinweise der LAG Oderland e.V.

Wie wird der Begriff "partizipativer Prozess" in dieser Richtlinie ausgelegt?
Wenn nicht die Gemeinde selbst Antragstellerin ist, sollte bei Antragstellung dargelegt werden, dass eine Abstimmung mit der Gemeinde stattgefunden hat. Ebenso sollte erläutert werden, ob das Gespräch mit der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe (falls der Maßnahmeort in der Gebietskulisse liegt) gesucht wurde bzw. Abstimmungen mit weiteren Akteuren aus dem in der Projektskizze angesprochenen Themenfeld stattgefunden haben. Beantragte Maßnahmen sollten von der ansässigen Bevölkerung mehrheitlich befürwortet werden. Insofern wird vorausgesetzt, dass in der Projektskizze Aussagen über ein durchgeführtes oder geplantes Beteiligungsverfahren erfolgen (z. B. Anhörung, Fragebogenaktion, Bürgerversammlung, Workshop, Zukunftswerkstatt, Wettbewerb, kommunaler Abstimmungsprozess o. ä.). Sofern geplant, sollte die Projektskizze auch darstellen, mit welchen Gruppen die Maßnahme umgesetzt werden soll.

2.4 Wie ist der Nachweis der Abstimmung mit der LEADER-Aktionsgruppe in der Projektskizze zu erbringen? Die Antragstellerin/der Antragsteller ist angehalten darzustellen, inwieweit er/sie den Kontakt zum Regionalmanagement der LAG gesucht und seine/ihre Projektidee dort vorgestellt hat. Geklärt werden sollte insbesondere die Frage, ob möglicherweise gleichartige Förderprojekte über LEADER gefördert werden oder beantragt wurden, und inwieweit das geplante Projekt zu den Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie beiträgt. Eine Stellungnahme seitens der LAGn muss nicht vorgelegt werden.

Sportförderung des Landkreises Oder-Spree

Allgemeine Hinweise zur Sportförderung

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

In Anerkennung der wissenschaftlich belegten und politisch bekräftigten großen sozialen, gesundheitlichen und erzieherischen Bedeutung stellt der Landkreis Oder-Spree im Haushaltsplan Mittel zur Förderung des Sports zur Verfügung.

Der Landkreis verfolgt mit der Sportförderung insbesondere die Unterstützung

  • der Entwicklung des Breiten- und Freizeitsports,
  • des Kinder- und Jugendsports,
  • des Behindertensports,
  • des Nachwuchsleistungssports auf Kreisebene,
  • des allgemeinen Wettkampfsports

Die allgemeine gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung.

In einer zentralen Veranstaltung ehrt der Landkreis herausragende Verdienste auf sportlichem Gebiet auf Vorschlag einer vom Landrat zu berufenden Jury, die sich aus Vertretern ausgewählter Sportvereine, des Kreissportbundes und des Fachamtes zusammensetzt.

Die Entscheidung der Jury erfolgt unabhängig und ist nicht anfechtbar.

Rechtliche Hinweise

Die Förderung des Sports nimmt der Landkreis Oder-Spree als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln und orientiert sich am Bedarf und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten. Bei Bezuschussung durch den Landkreis ist dieser in geeigneter Form zu erwähnen.

Der Landkreis fördert den organisierten Sport in seiner gesamten Breite und Vielfalt vorrangig auf Kreisebene. Als besonders förderwürdige Institutionen werden der Kreissportbund (KSB) und ihm angeschlossene Sportvereine und -verbände im Landkreis anerkannt (Übersicht der Vereine des Kreissportbunds). Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz im Landkreis Oder-Spree,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit mit Vereinszweck "Förderung des Sports",
  • Nachweis der Rechtsfähigkeit,
  • die Beitragsordnung der Vereine muss den wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen

Bei Auflösung oder Aufhebung eines Vereines ist das Vermögen entsprechend der Vereinssatzung abzuwickeln. Entfällt eine der in Ziffer 2.1 genannten Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren, hat der Verein die gewährten Zuschüsse anteilmäßig zurückzuzahlen.

Die Anträge der Vereine sind mittels Formblatt bzw. in schriftlicher Form zu stellen. Die ordnungsgemäße Beantragung ist Voraussetzung für eine Förderung. Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Eine Änderung des Verwendungszwecks bzw. Verkauf bezuschusster Sportgeräte und Ausrüstungen ist nur mit Zustimmung des Landkreises Oder-Spree bzw. eines vom Landkreis autorisierten Gremiums zulässig, anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Die Zuschussempfänger sind verpflichtet, durch prüfbare Abrechnungen und Nachweise, unter Beifügung von Originalbelegen bzw. vom Amt für Bildung, Kultur und Sport bestätigten Kopien, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses und fachlich einwandfreie Ausführung nachzuweisen. Der Landkreis ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher und sonstige Unterlagen der Zuschussempfänger sowie durch örtliche Besichtigung nachzuprüfen.

Die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme muss durch die Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten gesichert sein. Die Eigenleistungen eines Vereins sind als Grundlage bzw. Ausgangspunkt einer jeden Bezuschussung in Betracht zu ziehen. Lohn- und Personalkosten sind von einer Bezuschussung ausgenommen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist eine Mehrfachbezuschussung Grundvoraussetzung.

Erforderliche Unterlagen

Alle in der Sportförderrichtlinie des Landkreises genannten Unterlagen: insbesondere ausgefülltes Antragformular, detaillierter Finanzierungsplan, Projektbeschreibung.

Bei Erstbeantragung von gemeinnützigen Vereinen: Satzung, Anerkennung Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Anträge für das erste Halbjahr sind bis Ende Juni, Anträge für das zweite Halbjahr sind bis spätestens 10. November zu stellen.

Besonderheit:

Anträge für Punkt 4.2 der Richtlinie (Übungsleitertätigkeit erste und zweite Halbjahr) sind bis spätestens 31. Mai des entsprechenden Jahres zu stellen. Sofern Anträge nach diesem Termin eingehen, kann eine Berücksichtigung dieser Anträge nicht mehr gewährleistet werden.

Quelle: Sportförderung / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de)


Ausschreibung der Sportförderung 2023

Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung. Der Landkreis Oder-Spree nimmt diese Funktion als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Im laufenden Jahr konnten bisher bereits rund 260 Anträge auf Sportförderung mit einem Gesamtumfang in Höhe von rund 354000 Euro aus dem Budget des Kultur- und Sportamtes unterstützt werden. Anträge für das Jahr 2022 können noch bis zum 31. Dezember gestellt werden. Die Antragsunterlagen sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind auf der Unterseite Sportförderung hinterlegt. Auch 2023 soll die Sportförderung fortgesetzt werden, das sieht der Entwurf des Haushaltsplans vor, über den derzeit in den Fachausschüssen des Kreistages beraten wird.

Am 10. November 2022 sind Interessierte um 16 Uhr zu einer sogenannten Antragsfitness auf die Burg Beeskow eingeladen. Dann gibt es allgemeine Hinweise zu zentralen Fragen wie: Was kann durch den Landkreis Oder-Spree gefördert werden? Welche Unterlagen sind einzureichen? Außerdem wird der Kreissportbund über weitere Fördermöglichkeiten informieren. Das Kultur- und Sportamt bittet die Besucher der Veranstaltung um eine Voranmeldung per E-Mail an luisa.schoenfeld@l-os.de.

Ansprechpartnerin in Sachen Sportförderung ist Luisa Schönfeld-Weidlich. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 03366 35-2704 oder unter der vorab benannten Mailadresse erreichbar.

Quelle: Medieninformation Landkreis Oder-Spree (Stand 09. November 2022)


Preise (Auszug)

Aktiv-Wettbewerb 2023!

Am 31. August 2023 ist Bewerbungsschluss im Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2023. Verpassen Sie es nicht, sich mit Ihrem Projekt zu bewerben!

Auch in diesem Jahr sucht die Bundeszentrale für politische Bildung wieder erfolgreiche übertragbare zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft. Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 Euro, mehr Sichtbarkeit auf Social Media und die Aufnahme in das Aktiv-Netzwerk.

Im Jahrgang 2023 sind insbesondere Projekte gesucht, die

  • sich gegen Frauen*hass engagieren und für die weltweite Durchsetzung von Frauen*rechten eintreten
  • mit intersektionalen Ansätzen Barrieren abbauen und Zugänge für alle zum Engagement ebnen
  • Islamfeindlichkeit bekämpfen

Alle Informationen zum Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen finden Sie auf www.bpb.de/aktiv. Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Formular möglich.

Die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen sind ebenfalls in Leichter Sprache verfügbar.

Gründerpreis 2023

Gründerpreis 2023 vom Arbeitskreis der Existenzgründerpartner Oderland-Spree ausgelobt – noch bis zum 31. August 2023 bewerben!

Der Arbeitskreis der Existenzgründerpartner Oderland-Spree hat den Gründerpreis 2023 ausgelobt. Gründerinnen und Gründer die in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland oder in der Stadt Frankfurt (Oder) ein tragfähiges Unternehmen gegründet haben (Haupt- oder Nebenerwerb) oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen sind können sich bis zum 31. August 2023 bewerben. Es wurde ein Preisgeld i.H.v. 2.500 EURO sowie ein Medienpreis des rbb Antenne Brandenburg ausgeschrieben. Das Preisgeld kann auf zwei Preise aufgeteilt werden. Die Gründung bzw. Unternehmensnachfolge muss zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. August 2022 erfolgt sein. Eine festliche Preisverleihung findet im November (46. KW/ 2023) statt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer für den Gründerpreis 2023 zu empfehlen.

Informationen über das Bewerbungsverfahren und die Teilnahmebedingungen sowie über Ansprechpartner und den Arbeitskreis der Existenzgründerpartner Oderland-Spree bietet die Internetseite www.existenzgruender-oderland-spree.de.


machen! 2023

Projekte für bürgerschaftliches Engagement

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2023“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 100 Ideen für den Zusammenhalt bei euch vor Ort. Damit eure Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, vergeben wir Preisgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Bewerbungsschluss: 30. Juni 2023


Brandenburger Freiheitspreis 2023

Anlässlich des 850jährigen Domjubiläums im Jahr 2015 hat das Domstift Brandenburg einen Preis ins Leben gerufen:

den „Brandenburger Freiheitspreis". Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten oder Institutionen, die in herausragender Weise durch ihr Engagement in den Bereichen Kultur, Religion, Wirtschaft oder Politik zur Verwirklichung des Freiheitsgedankens beigetragen haben. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre verliehen.

Schirmherr: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.


Die technischen Möglichkeiten der digitalen Informationsbeschaffung und Kommunikation eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten, die weltweit genutzt werden. Sie schaffen erhebliche neue Freiheitsräume. Der dafür vielfach bereitwillig gezahlte Preis ist die Preisgabe eigener Daten, die freiwillige partielle Aufgabe der Privatsphäre mit dem Risiko der Aushöhlung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung. Auf gesellschaftlicher Ebene lässt sich als unmittelbare Folge des nahezu grenzenlosen Internets ein bislang nicht gekanntes Manipulations- und Polarisierungspotenzial mit zum Teil menschenverachtenden Inhalten feststellen, das eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie darstellt.

GESUCHT wird eine Person, eine Initiative oder eine Institution - vorzugsweise aus der Region Berlin-Brandenburg-, die in vorbildlicher Weise Wege der Nutzung digitaler Freiheiten bei Wahrung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung sowie des Respekts anderen Menschen gegenüber aufzeigt.

VORSCHLÄGE senden Sie uns bitte bis zum 28. Februar 2023 • Mail: freiheitspreis@dom-brandenburg.de • Post: Brandenburger Freiheitspreis c/o Domstift Brandenburg, Burghof 10, 14776 Brandenburg an der Havel

Die Preisverleihung.findet am 11. Oktober 2023 im Brandenburger Dom statt.

Naturschutzpreis 2023

Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" 2022

In diesem Jahr gehen wir in die 22. Runde unseres Wettbewerbs "Aktiv für Demokratie und Toleranz". Wir laden Sie herzlich ein, sich zu bewerben: Für den Aktiv-Wettbewerb 2022 suchen wir wieder bundesweit vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte, die sich in der Praxis bewährt haben, überwiegend ehrenamtlich getragen werden und sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus sowie Antisemitismus.

Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die mit innovativen und nachhaltigen Ansätzen...

  • Rechtsextremismus und Rassismus bekämpfen
  • Engagement gegen alle Formen des Antisemitismus stärken
  • Erinnerungsarbeit leisten und diese mit zivilgesellschaftlichem Engagement im Heute und Morgen verbinden und/oder vernetzen
  • die Willkommensgesellschaft aktiv gestalten und das Engagement für Geflüchtete im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen weiterentwickeln
  • couragiert Haltung gegen Queerfeindlichkeit zeigen

Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit.

Generell gilt aber wie jedes Jahr: Bei allen Projekten sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Der Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen ist der 30. September 2022 (Datum des Poststempels). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Quelle: https://www.buendnis-toleranz.de/arbeitsfelder/wuerdigung/aktiv-wettbewerb/176729/jetzt-bewerben-aktiv-wettbewerb-2022-gestartet

Tourismuspreis des Landes Brandenburg 2022

Update vom 08. September 2022:

Die Bewerbungsphase zum Tourismuspreis des Landes Brandenburg geht in den Endspurt: Bis zum 30. September 2022 können Sie sich noch online unter www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/tourismuspreis bewerben. 


Die Coronapandemie stellt die Tourismusbranche seit zwei Jahren vor Herausforderungen. Um der schwierigen Situation beizukommen, bedarf es innovativer und zukunftsweisender Konzepte. Hier setzt der Tourismuspreis 2022 an: Gesucht werden Unternehmen mit außergewöhnlichen Marketing- und Kommunikationsideen. Im Fokus steht dabei die Frage, wie das Angebot geschärft und so eine neue Nachfrage erzielt werden kann. Tiefgreifende Einschnitte bergen auch immer Chancen für neue Ideen und Entwicklungen.

Wir freuen uns auf spannende Konzepte!

Was ist der Tourismuspreis?

Der Preis ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Alle zwei Jahre werden innovative und zukunftsweisende touristische Unternehmen in Brandenburg ausgezeichnet.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich touristische Unternehmen aus Brandenburg, die besondere Marketing- oder Kommunikationsstrategien entwickelt haben, um in einer Phase des Aufbruchs die Nachfrage nach ihrem Angebot zu erhöhen und zur Stabilisierung des brandenburgischen Tourismus beizutragen. Im Fokus stehen die Bereiche Marketing & Kommunikation, der Bezug zur Marke Brandenburg sowie die Digitalisierung des Angebots.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen können ab sofort über ein Onlineformular unter www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/tourismuspreis eingereicht werden.

Wer entscheidet?

Die Jury setzt sich aus Expertinnen und Experten des Deutschland-Tourismus, der freien Wirtschaft sowie der Forschung und Lehre zusammen, die eine große Verbundenheit mit dem Land Brandenburg eint.

Wer profitiert?

Alle eingereichten Projekte werden im Tourismusnetzwerk online präsentiert; bis zu acht Bewerberinnen und Bewerber werden von der Jury nominiert und können ihr Projekt in der Jurysitzung Mitte September vorstellen. Alle Nominierten erhalten ein Kommunikationspaket von der TMB. Drei von ihnen zeichnet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie im Oktober 2022 mit dem Tourismuspreis aus.

Wann ist Teilnahmeschluss?

Bewerbungen können bis zum 30. September 2022 online eingereicht werden.


Existenzgründerpreis für junge Unternehmen 2022

Existenzgründerpreis für junge Unternehmen 2022 – noch bis zum 31. Juli 2022 bewerben!

Der Arbeitskreis der ExistenzGründerPartner ODERLAND lobt auch in diesem Jahr wieder den Existenzgründerpreis für junge Unternehmen aus. Gründerinnen und Gründer die ihr Unternehmen im Zeitraum von 2019 bis 2021 in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland bzw. der Stadt Frankfurt (Oder) im Haupterwerb gegründet haben oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen sind, sind aufgerufen, sich bis zum 31. Juli 2022 zu bewerben.

Der Preis ist mit 2.022 Euro und einem Medienpreis des rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg dotiert. Er ist eine öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Anerkennung eines erfolgreichen Weges in die Selbständigkeit. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit.

Sie bewerben sich mit einer Kurzdarstellung Ihrer unternehmerischen Entwicklung. Welche Informationen dafür von besonderem Interesse sind, entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite www.existenzgruender-oderland.de. Dort finden sich auch weitere Informationen zu dem Preis und über den Arbeitskreis der ExistenzGründerPartner ODERLAND.

Senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 31. Juli 2022 per E-Mail an:
bewerbung@existenzgruender-oderland.de

Der Existenzgründerpreis für junge Unternehmen 2022 wird am 26. September im Rahmen einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung im Kleistforum Frankfurt (Oder) verliehen, sofern gegebenenfalls bestehende Corona-bedingte Einschränkungen dies zulassen.

Unternehmer-Preis der ostdeutschen Sparkassen und SuperIllu 2022

Dieses Jahr wird der Unternehmer-Preis des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) das 26. Mal vergeben. Die begehrte Auszeichnung wird vom OSV gemeinsam mit der Zeitschrift SuperIllu verliehen. Es werden jeweils in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die besten Unternehmen, Vereine und Kommunen gesucht, die durch engagiertes Handeln ihre Heimatregion gestärkt und vorangebracht haben.

Der Preis umfasst:

  • ein kurzes Filmporträt über das Unternehmen, die Kommune bzw. den Verein
  • einen Pokal
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit
  • exklusive Berichterstattung in der SuperIllu

Einsendeschluss ist der 10. Juni 2022.


Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Flyer.

Der große Preis der WASSER ZEITUNG Brandenburg

Vereine, Initiativen, Kindergartengruppen, Schulklassen, aber auch Privatpersonen, die sich aktiv für den Schutz der Ressource Wasser einsetzern, können sich bis zum 30. Juni 2022 für den "Großen Preis der WASSER ZEITUNG Brandenburg" bewerben.

Die Kontaktdaten, Voraussetzungen und nähere Informationen dazu können Sie dem beigefügtem Flyer entnehmen.