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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP. (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut)


Wildschweinkadaver im Landkreis Oder-Spree gefunden

Wildschweinkadaver in der Weißen Zone im Landkreis Oder-Spree gefunden

Dass die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest keine Einbahnstraße ist, zeigt sich seit Ende Oktober auch wieder im Landkreis Oder-Spree. Erstmals seit März 2022 sind im Kreisgebiet, im ehemaligen Kerngebiet 5 südlich der Autobahn 12, das inzwischen als Weiße Zone eingestuft ist, wieder Wildschweinkadaver gefunden worden. Es handelt sich um zwei Bachen und mehrere Frischlinge. Die Kadaver wurden geborgen und beprobt. Der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest wurde durch das Referenzlabor bestätigt.

Derzeit wird gemeinsam mit Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Frankfurt (Oder) intensiv an der Klärung der Situation vor Ort und an der Ermittlung des möglichen Eintragswegs gearbeitet. Im Fundgebiet sind verstärkt Kadaversuchhunde und Drohnentechnik im Einsatz, die verantwortlichen Jäger aller eventuell betroffenen Jagdgebiete sind informiert und wurden durch die Untere Jagdbehörde mit der verstärkten Suche nach Schwarzwild in ihren Jagdgebieten beauftragt.

„Dass es in der Weißen Zone zu einem Fallwildfund kommen kann, war nicht völlig auszuschließen, zeigt aber einmal mehr, wie wichtig es zur Eindämmung der Tierseuche ist, diesen Bereich tatsächlich frei von Wildschweinen zu bekommen. Darauf liegt unser Hauptaugenmerk", betont Amtstierärztin Petra Senger. Derzeit sei es nach ihrer Einschätzung nicht erforderlich, Schutzmaßnahmen zu verschärfen.

Die ehemaligen Kerngebiete und die Weiße Zone sind weiterhin durch Zäune abgetrennt, die kontinuierlich gewartet werden. Jeder, der die Tore in den Zäunen benutzt, ist aufgefordert, diese sofort wieder zu verschließen. Beschädigungen an den Zaunanlagen sollten der Kreisverwaltung per E-Mail an asp-zaun@l-os.de unter Angabe einer möglichst genauen Position mitgeteilt werden. Für Fallwildmeldungen steht die die Mailadresse fallwildmeldung@l-os.de zur Verfügung.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree vom 03. November 2022

10. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.10.2022

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 07.10.2020 in der Fassung der 10. Änderung und Ergänzung vom 07. Oktober 2022

zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.

9. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.05.2022

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 07.10.2020 in der Fassung der 9. Änderung und Ergänzung vom 20. Mai 2022

zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.


Wichtig für die Gemeinde Rietz-Neuendorf:

Der allgemeine Leinenzwang für Hunde entfällt damit ab dem 20. Mai 2022.

Ungeachtet dessen gilt weiterhin der Leinenzwang gem. § 15 Abs. 8 des Waldgesetz des Landes Brandenburg:

"Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde."

Sowie der § 5 Abs. 3 - 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rietz-Neuendorf:

  • Hunde dürfen in den nachfolgenden Bereichen nur angeleint geführt werden: in der Ortslage Alt Golm.
  • Das mitführen von Tieren auf Kinderspiel- und Bolzplätzen ist verboten.

Die aktuelle Karte der Restriktionszonen finden Sie hier.


Informationen zum aktuellen Stand und Maßnahmen des Veterinäramtes des Landkreises Oder-Spree finden Sie auf der Seite des

Landkreises Oder-Spree