Ortsbeiräte
Ortsbeiräte werden, wie auch Gemeindevertreter, für insgesamt fünf Jahre gewählt. Von den bis zu drei Ortsbeiräten wird ein Ortsvorsteher (i.d.R., der Ortsbeirat mit den meisten Stimmen) bestimmt. Er vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
- Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
- Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
- Änderung der Grenzen des Ortsteils und
- Erstellung des Haushaltsplans.
Ortsbeirat Ahrensdorf
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin